Streckenlänge 280 Meter

Streckenbreite:

3 – 4 Meter

Fahrerstand:

8 Meter, 2,7 Meter Hoch

Boxengasse:

An- und Abfahrt gepflaster, Erhöht, 16 Meter Länge

Strecken Belag:

Kunstrasen, kleiner Teil „Plastik Fliesen“

.
Die Strecke ist geöffnet.

Streckenordnung RCR Peterberg e.V.

1. Allgemeines zur Nutzung der Strecke

1.1 Die Benutzung der Strecke ist den Mitgliedern des RCR Peterberg e.V. vorbehalten. Gastfahrern ermöglichen wir zu bestimmten Zeiten und gegen Gebühr das Fahren auf der Vereinsstrecke (Siehe Gastfahrerregelung unter www.rcrpeterberg.de). Eine unbefugte Benutzung oder Betreten des Vereinsgeländes ohne Anwesenheit eines Vereinsmitglieds ist verboten. Den Anweisungen der Mitglieder ist Folge zu leisten!

1.2 Die Nutzung der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für Personen und Sachschäden ist jeder Fahrer selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, eine spezielle Versicherung abzuschließen, die derartige Schäden abdeckt.

1.3 Die Fahrtrichtung ist im Uhrzeigersinn. Die Ein- und Ausfahrt der Strecke erfolgt ausschließlich durch die Boxengasse.

1.4 Fahren bei Nässe / Regen ist erlaubt, der Fahrer trägt die volle Verantwortung, keine Haftung des Vereins.

2. Verhalten auf und an der Strecke

2.1 Aus Sicherheitsgründen sind das Stehen bleiben und jegliche Reparatur oder Wartungsarbeiten auf der Strecke strengstens untersagt. (Unfallgefahr)

2.2 Das Starten der Fahrzeuge ist nur auf dem dafür vorgesehenen Startbalken erlaubt. Die Reparatur und das Einstellen der Modelle ist bei Rennveranstaltungen im Umzäunten Bereich auf dem bereitgestellten Reparaturtisch gestattet, fahren außerhalb der Umzäunung ist nicht erlaubt.

3. Altersbeschränkungen

3.1 Kinder unter 7 Jahren (Beginn der Deliktfähigkeit gem. BGB) ist die Benutzung von Verbrenner sowie Elektrofahrzeugen auf dem Vereinsgelände, die nicht ausdrücklich einer niedrigeren Altersklasse entsprechen, nur unter Aufsicht einer Verantwortlichen Begleitperson erlaubt.

3.2 Minderjährigen (unter 14 Jahre) ist die Benutzung der Strecke nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen erlaubt. Diese Regelung trifft nicht auf die Mitglieder des RCR Peterberg e.V. zu.

4. Fahrerstand

4.1 Die Nutzung des Fahrerstandes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Fahrerstand darf aus Gründen der Sicherheit nur von maximal 12 Personen gleichzeitig genutzt werden. Bei maximaler Belegung ist zu warten, bis ein Fahrer den Fahrerstand verlässt.

4.2 Der Aufenthalt auf oder unter dem Fahrerstand, ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Autorisierte Gast oder Abo Fahrer dürfen sich dort ebenfalls aufhalten, wenn sie ein Fahrzeug Einstellen oder auf der Strecke bewegen. Benötigen Kinder oder Jugendliche eine Hilfestellung durch einen Begleiter so kann dieser sich ebenfalls auf oder unter dem Fahrerstand aufhalten.

5. Zugelassen Fahrzeuge

5.1 Grundsätzlich sind alle Fahrzeug und Antriebsarten in den Maßstäben 1:8 und kleiner auf der Strecke erlaubt. Das gleichzeitige Betreiben von Modellen unterschiedlicher Maßstäbe und Antriebsarten (Verbrenner/Elektro) ist erlaubt. Für Schäden an Fahrzeugen haftet der Fahrer oder der Verursacher eines Schadens, nicht jedoch der RCR Peterberg e.V. .

6. Sauberkeit und Ordnung

6.1 Auf dem Gelände gilt, was man mitbringt, wird auch wieder mitgenommen ( Müll, Dosen, Flaschen, etc. ) auch Zigarettenstummel werden nicht achtlos weggeschmissen!

6.2 Beschädigungen an der Strecke bzw. der Fahrbahnbegrenzungen sind umgehend dem Streckenwart oder zu mindestens einem Vereinsmitglied zu melden, bei kleineren Beschädigungen die man selbst reparieren kann, wird darum gebeten dies auch zu tun um Beschädigungen anderer Fahrzeuge zu vermeiden.

6.3 Beim Verlassen des Geländes ist das Fahrerlager, der Fahrerstand, die Strecke, der Bereich des Vereinsgeländes und der Angrenzende Bereich des Freizeit und Wintersportzentrum Peterberg sauber und ordentlich zu hinterlassen.

7. Fahrzeiten

7.1 Fahrzeiten für Modelle mit Verbrennungsmotor: Mo. bis So. 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Fahrzeiten für Modelle mit Elektromotor Mo. bis So. von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang.

7.2 An Wochenenden mit Veranstaltungen, sowie zu Arbeitseinsätzen behält sich der Verein das Recht vor, die Strecke zu sperren oder nur einzelnen Fahrern zugänglich zu machen.

7.3 Ein Verstoß gegen diese Regelung oder unbefugte Benutzung der Strecke führt unweigerlich zu einem Platzverbot!

8. Zuschauer und Gäste

8.1 Zur eigenen Sicherheit müssen Zuschauer und Begleitpersonen (sofern sie nicht direkt als Helfer im Einsatz sind) hinter der Streckenumzäunung (FangZaun) bleiben. Es ist Ihnen nicht gestattet den Umzäunten Bereich zu betreten.

9. Haftung

9.1 Das Benutzen, bzw. Betreten der Strecke und den Einrichtungen der Strecke geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden und Unfälle an Personen und Material ist der RCR Peterberg e.V. nicht haftbar. Der RCR Peterberg e.V. behält sich vor, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Ansprüche gegen den Verursacher geltend zu machen.

10. Annahme der Streckenordnung

10.1 Mit dem Betreten des Vereinsgeländes, spätestens im Moment der Nutzung der Einrichtungen als Gastfahrer oder Mitglied des RCR Peterberg e.V. stimmen die/der Nutzer der derzeit gültigen Streckenordnung des RCR Peterberg e.V. zu. Die jeweils aktuelle Ausfertigung der Streckenordnung ist auf der Webseite des RCR Peterberg e.V. veröffentlicht.

Hinweis

Den Ausführungen der Streckenordnung und Anweisungen der Vereinsmitglieder ist Folge zu leisten. Der Vorstand behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen sowie Ergänzungen der Streckenordnung vorzunehmen. Die Streckenordnung tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des RCR -Peterberg e.V. und Aushang im Vereinsgelände in Kraft.

Der Vorstand Braunshausen den 16.08.2014

Loading